Vertrag

1. Bey verträgen muss man ein gut Reittergesprech halten, streich vmb streich geben, vnnd durchs schlimm vnnd krumm zum gleichen kommen.Lehmann, 785, 61.


2. Bey verträgen werden offt nur Scherben zusammen geflickt.Lehmann, 782, 24.


3. Ein magerer vertrag in Güte ist besser als ein feister, der mit recht vertheidigt wird. Lehmann, 781, 16; Henisch, 1078, 55; Petri, II, 213.


4. Ein schlimmer Vertrag kann nicht bestehen. Graf, 228, 35.

Von Verträgen, die überhaupt verboten oder wie z.B. Versprechungen, die nur aus Artigkeit gegeben werden, nicht rechtlich verfolgbar sind.

Holl.: Een kwaad verdrag mag niet volstaan. (Harrebomée, II, 370.)


5. Ein Vertrag ist mit einer bratwurst besiegelt. Ettliche offentliche not brieffe Martini Luthers an den Kurfürsten zu Brandenburg (Wittenberg 1530).

[1613] 6. In verträgen muss mans machen wie die Becker, die schiessen das Brot in Ofen vnnd nicht sich selbst.Lehmann, 785, 59.


7. Kein Vertrag – kein Verschlag.Frischbier2, 3919.


8. Man darf einen Vertrag nicht brechen wegen Nichtachtung des Vertrags.Graf, 236, 80.

Wenn bei zweiseitigen Verträgen der eine Theil seine Verbindlichkeit nicht erfüllt, so ist nach manchem deutschen Recht auch der andere durch den Vertrag nicht weiter gebunden; nach andern und insbesondere neuen Bestimmungen berechtigt aber, was der Sinn des obigen Sprichworts ist, die Nichterfüllung durch den einen Theil, wenn nicht eine besondere Verabredung darüber getroffen ist, den andern in der Regel noch nicht zum Rücktritt. Auf der Insel Rügen: Vmb Missholdung eines Vordrages muste man den Vordrag nicht breken. (Normann, 61, 52.)


9. Mancher macht gern verträg, das er seim gegentheil den Zehenden gibt, vnd er neun Theile behalte.Lehmann, 784, 42.


10. Vertrag bricht allen Streit.Petri, II, 569; Simrock, 10933; Körte, 6287; Braun, I, 4971.

Vorausgehendes Uebereinkommen beseitigt die Veranlassung zu manchem Process.

Altfries.: Guede forwirda brecked stryd. (Hettema, II, 37, 32.)

Holl.: Voorwaarden breken allen strijd. (Harrebomée, II, 405b.)


11. Vertrag bricht Gesetz.

It.: Patto rompe legge.


12. Vertrag ist frei zu machen.Graf, 228, 28.

In Ostfriesland: Forwirda is oers naet, dan fry to meytien. (Hettema, XXII, 12, 172.)


13. Vertrag und Abtrag gehören zusammen.


14. Vertrege brechen allen streit, zu fride soll man sein bereit.Loci comm.; Nopitsch, 205.

Lat.: Praecedens pactum bellandi disjicit actum. (Anzeiger für Kunde der deutschen Vorzeit 1854, Sp. 270; Fallersleben, 768.)


15. Was man durch Vertrag übernommen, darüber kann man sich nicht beschweren.

It.: Quel ch' è di patto, è d'ingano.


16. Wer verträg erlöchert, der erweckt begrabenen Streit.Lehmann, 781, 10.


17. Wer ohne Vertrag hereinkommt, geht ohne Zahlung hinaus.Merx, 161.


Quelle:
Karl Friedrich Wilhelm Wander (Hrsg.): Deutsches Sprichwörter-Lexikon, Band 4. Leipzig 1876.
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