Passauer Vertrag

[484] Passauer Vertrag, der infolge der Erhebung des Kurfürsten Moritz von Sachsen gegen Karl V. zu Passau im Juni 1552 zustande gebrachte Friedensvertrag zwischen den katholischen und den evangelischen Reichsständen, der den Bekennern der Augsburgischen Konfession Religionsfreiheit gewährte, das Augsburger Interim beseitigte, den gefangenen Fürsten Johann Friedrich von Sachsen und Philipp von Hessen die Freiheit und allen im Schmalkaldischen Kriege Geächteten Amnestie zusicherte; er ward 29. Juli 1552 von den evangelischen Fürsten, 15. Aug. vom Kaiser unterzeichnet und 1555 durch den Augsburger Religionsfrieden mit einigen Modifikationen zum Reichsgesetz erhoben. Vgl. Barge, Die Verhandlungen zu Linz und Passau etc. (Strals. 1893).

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 15. Leipzig 1908, S. 484.
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