Vertrag, der

[1160] Der Vertrag, des -es, plur. die -träge, von dem folgenden Zeitworte, doch nur in Einer Bedeutung, eine gegenseitige Bewilligung einer Zusage, ein Versprechen mit einem Gegenversprechen, zu bezeichnen, besonders eine feyerliche Verabredung einer solchen Bewilligung; im gemeinen Leben ein Contract, in manchen Fällen auch der Vergleich. Einen Vertrag machen, schließen. Das ist wider unsern Vertrag. Einen Vertrag mit jemanden treffen. Der Friedensvertrag, Bundesvertrag, Schutzvertrag, Gränzvertrag u.s.f. Bey einem Vergleiche wird gemeiniglich vorausgesetzt daß der Gegenstand der gegenseitigen Zusage vorher streitig gewesen, welches Vertrag unentschieden lässet.[1161] Das Bündniß ist noch eine andere Art des Vertrages. Nieders. Verdracht, Vordracht.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 4. Leipzig 1801, S. 1160-1161.
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