Amnestīe

[448] Amnestīe (griech., »das Vergessen«), allgemeine Begnadigung in Bezug auf eine ganze Klasse von Verbrechen oder Verbrechern, im Gegensatze zu der in einem einzelnen Falle gewährten Begnadigung; kommt am häufigsten bei sogen. politischen Verbrechen vor und wird in Monarchien insbes. bei freudigen Ereignissen innerhalb der regierenden Familie gewährt. Die Amnestieklausel in Friedensverträgen sichert den Parteigängern der kriegführenden Mächte Straffreiheit zu. Amnestieren, eine A. erlassen, im Wege einer A. begnadigen (s. Begnadigung).

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 1. Leipzig 1905, S. 448.
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