Amnestie

[42] * Amnestie (aus dem Griech.) nennt man vorzugsweise und gewöhnlich das gegenseitige Versprechen zweier oder mehrerer Frieden-schließender Mächte: daß alles das, was ein Theil gegen den andern während des Krieges vorgenommen, und wodurch dem andern Schaden geschehen, vergessen sein, und kein Theil an den andern deshalb Ansprüche machen, noch weniger aber sich rächen wolle. So wie die Repressalien (s. d. Art) gewöhnlich das erste Signal zum Kriege sind, so ist die Amnestie gewöhnlich der erste Friedensartikel.

Quelle:
Brockhaus Conversations-Lexikon Bd. 7. Amsterdam 1809, S. 42.
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