Verbeissen

*1. Einem etwas zu verbeissen geben. (Preussen.)

Bedeutet dort so viel, als dem Gaste vor der ordentlichen Mahlzeit etwas vorsetzen, damit er nicht zu lange hungern dürfe. Die preussischen Bauern sollen oft so viel zu verbeissen auftragen, dass sich der Gast drei Tage damit behelfen könnte.


*2. Man muss oft etwas verbeissen.

»Wer nit verbeissen etwas kann, nehm sich des Regiments nicht an, sonst schadt er ihm und jedermann; denn wer mit Ruhe herrschen will, der muss nachsehen ziemlich vil, sonst überschreit't er offt das Ziel.« (Chaos, 975.) In demselben oder verwandtem Sinne sagt man auch: Man muss die Achsel darüber schupfen, gross Brocken schlucken, durch die Finger schauen, kampeln und zwagen lassen, über das Leberle laufen, die Schuhe drücken lassen u.s.w.

Lat.: Mollibus assuetus loricam ferre recusat cervici tenerae ferre cassis obest. (Chaos, 728.)

Quelle:
Karl Friedrich Wilhelm Wander (Hrsg.): Deutsches Sprichwörter-Lexikon, Band 1. Leipzig 1867, Sp. 1529.
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