Weihen

1. Man soll keinen weyhen, er habe denn sein Glieder alle.Fischart, Gesch., in Kloster, VIII, 385; Murner, Schelm., 45.

Zum Priester soll keiner geweiht werden, der nicht vollständig gesund ist; er darf nicht mit hervortretenden körperlichen Gebrechen behaftet sein.


2. Wer geweiht ist, gehört vor seinen Obersten. Graf, 436, 290.

Die Geistlichen hatten in Bezug auf kirchliche Angelegenheiten einen eigenen Gerichtsstand, sie waren den geistlichen Obern verantwortlich. (S. Ross 53.)

Quelle:
Karl Friedrich Wilhelm Wander (Hrsg.): Deutsches Sprichwörter-Lexikon, Band 5. Leipzig 1880, Sp. 82.
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