Responsum

[678] Responsum, zu deutsch Antwort, wird von dem Ausspruche von Rechtsgelehrten gebraucht, die man über zweifelhafte Rechtsfragen um Rath fragt. Bei den Römern hatten solche Aussprüche, wenn sie in der gehörigen Form erlassen waren, Gesetzeskraft; heutiges Tages dienen sie mehr zur Privatbelehrung des Anfragenden. Am häufigsten werden noch die Juristenfacultäten der deutschen Universitäten um solche responsa angegangen, und da dieselben aus einem Collegium unabhängiger und jedenfalls mit tüchtigen Rechtskenntnissen ausgerüsteter Männer bestehen, so haben ihre Aussprüche Ansehen und Gewicht. In neuester Zeit sind die Gutachten der tübinger, heidelberger und jenaer Juristenfacultät in dem hanöv. Verfassungsstreite berühmt geworden.

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Brockhaus Bilder-Conversations-Lexikon, Band 3. Leipzig 1839., S. 678.
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