Arbeitslohn

[91] Arbeitslohn, die Vergütung für die Leistung des Arbeiters. Der A. bestimmt sich nach den Verhältnissen des Arbeitsmarktes durch Angebot und Nachfrage. Die unterste Grenze des A. fällt in der Regel zusammen mit dem notwendigen Unterhaltsbedarf des Arbeiters und seiner Familie; die obere Grenze wird bestimmt durch den Wert, den die Arbeit für den Unternehmer hat. Beeinflußt wird die Lohnregelung einerseits durch Arbeiterausstände (Streiks), andererseits durch Maßnahmen der Unternehmerverbände. Hauptformen des A. sind Natural- und Geldlohn, letzterer als Zeit- oder als Stück-(Akkord-)lohn.

Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 1. Leipzig 1911., S. 91.
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