Beichtzettel

[174] Beichtzettel, in der kath. Kirche Bescheinigung des Beichtvaters, daß jemand gebeichtet hat, worüber der Geistliche eigene Beichtregister führt.

Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 1. Leipzig 1911., S. 174.
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