Bekleidungsamt

[175] Bekleidungsamt, militär. Behörde (jedes deutsche Armeekorps hat ein B.) zur Beschaffung und Verwaltung der Tuch- und Ledervorräte sowie zur Anfertigung der zur Truppenausrüstung erforderlichen Bekleidung, der Wäsche und des Schuhwerks in eigenen Werkstätten. Auch die Marinestationen der Ost- und Nordsee haben je ein B.

Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 1. Leipzig 1911., S. 175.
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