Biersteuer

[205] Biersteuer, Steuer, die auf die Erzeugung des Biers gelegt ist und nach der Menge der verbrauchten Rohstoffe (Malz, Hopfen) als Materialsteuer oder nach dem gewonnenen Erzeugnis als Fabrikatsteuer aufgelegt wird.

Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 1. Leipzig 1911., S. 205.
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