Bilderdienst

[206] Bilderdienst und Bilderverehrung (Idololatrie, Ikonolatrie), Anbetung der Gottheit in Gestalt von Bildern. Hierbei ist die Religionsstufe, die im Bild selbst den Gott erblickt (der Fetischismus) zu unterscheiden von der höhern, die das Bild nur als sinnliche Darstellung der unsichtbaren Gottheit betrachtet. Die christl. Kirche verpönte anfangs den B. als heidnisch und ließ nur Symbole (Kreuz, Anker, Palme etc.) zu. Seit dem 4. Jahrh. aber drangen allmählich auch die Bilder ein, und seit dem 6. Jahrh. begann ihre Verehrung. Der Bilderstreit im 8. und 9. Jahrh., während dessen mehrere byzant. Kaiser den B. verboten, mehrere Päpste ihn billigten, endete 842 durch die byzant. Kaiserin Theodora mit der Sanktionierung des B. Auch in der abendländ. Kirche kam allmählich der B. in Schwang, und die Reformation begann daher vielfach mit Bilderstürmen (so 1522 durch Karlstadt zu Wittenberg und bes. eifrig in der Schweiz). Doch hat nachmals die luth. Kirche die Bilder als künstlerischen Schmuck und (so bes. das Kruzifix) zur Erbauung gestattet, während die reform. Kirche sie streng verwirft. – Vgl. Lüdtke (1874), Schwarzlose (1890).

Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 1. Leipzig 1911., S. 206.
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