Binnenschiffahrt

[209] Binnenschiffahrt, Fahrt auf Binnengewässern. Bezüglich der Schiffahrt auf Seen und Flüssen, welche die Gebiete verschiedener Staaten berühren, sind gewöhnlich zur Erleichterung des internationalen Verkehrs Konventionen (Schiffahrtsakte) zwischen jenen Staaten geschlossen. Die deutsche B. ist bezüglich der privatrechtlichen Verhältnisse durch Gesetz vom 15. Juni 1895 geregelt. – Vgl. Hatschek (1896), Mittelstein (2. Aufl. 1900).

Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 1. Leipzig 1911., S. 209.
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