Blitzgefahr

[223] Blitzgefahr, Blitzschlag, die Gefährdung von Menschen, Gebäuden etc. durch den Blitz. Todesfälle und Verletzungen von Menschen kommen in Deutschland jährlich fast 1000 vor. Etwa drei Viertel der Getroffenen gehen zugrunde, auch die Überlebenden zeigen oft nervöse Störungen. – Vgl. Jellinek (1903). Bei Gebäuden steigert sich die B., wenn sie in der Ebene, auf Erhöhungen, an Flüssen, Seen liegen, von besonderer Höhe, mit Metallkonstruktion versehen sind. Statistisch drückt man die B. aus durch die Anzahl der Gebäude, die jährlich von 1 Mill. versicherter Gebäude vom Blitz geschädigt werden.

Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 1. Leipzig 1911., S. 223.
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