Bootsmann

[241] Bootsmann, auf Kauffahrteischiffen im Range nach den Steuerleuten, beaufsichtigt Takelung, Ankergeschirr, Tauwerk etc.; in der Kriegsflotte Deckoffizier, hat dieselben Pflichten, beaufsichtigt auch die Reinhaltung des Oberdecks und der Außenseiten des Schiffs; Bootsmannsmaat, auf Kriegsschiffen Unteroffizier der Matrosen.

Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 1. Leipzig 1911., S. 241.
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