Dekórt

[403] Dekórt, Abzug an der Rechnung für eine Ware, bes. wegen mangelhaften Gewichts oder mangelhafter Beschaffenheit, bei Barzahlung zuweilen usancemäßig; dekortieren, abziehen, in Abzug bringen.

Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 1. Leipzig 1911., S. 403.
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