Delkredere

[405] Delkredĕre (ital.), Bürgschaftsübernahme in Handelsgeschäften, bes. die übernommene Verbindlichkeit des Kommissionärs, für richtigen Eingang des Kaufpreises für durch ihn verkaufte Waren zu haften (D. stehen); dann die Gebühr für eine solche Bürgschaft.

Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 1. Leipzig 1911., S. 405.
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