Differentialtarif

[434] Differentiāltarif, im Zollwesen Zusammenstellung der Differentialzölle (s.d.); im Eisenbahnwesen jede ungleiche, den Entfernungen nicht genau entsprechende Festsetzung der Beförderungspreise, bes. die ausnahmsweise niedrigern Frachtsätze bei Beförderung von Waren auf längere Strecken.

Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 1. Leipzig 1911., S. 434.
Lizenz:
Faksimiles:
Kategorien:
Ähnliche Einträge in anderen Lexika