Distanzgeschäft

[442] Distanzgeschäft oder Distanzkauf, Kaufgeschäft, bei dem die Ware vertragsmäßig nach einem andern Orte zu übersenden ist; Gegensatz Platzgeschäft.

Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 1. Leipzig 1911., S. 442.
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