Domfreiheit

[448] Domfreiheit, in Städten mit Domstiftern Name des der Domkirche zunächst gelegenen Raums, früher unter der Gerichtsbarkeit des Domstifts stehend.

Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 1. Leipzig 1911., S. 448.
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