Doppelgegensprechen

[451] Doppelgegensprechen, Doppeltelegraphie, welche die gleichzeitige Beförderung von je zwei Telegrammen in jeder Richtung auf derselben Leitung ermöglicht.

Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 1. Leipzig 1911., S. 451.
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