Emphyteusis

[510] Emphyteusis (grch.), im röm. Recht das dem Eigentum nahe kommende vererbliche und veräußerliche dingliche Recht, gerichtet auf vollständige Nutznießung eines fremden fruchttragenden Grundstücks gegen Entrichtung einer bestimmten Abgabe (Kanon); im Deutschen Bürgerl. Gesetzbuch ist die E. beseitigt.

Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 1. Leipzig 1911., S. 510.
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