Erblichkeit

[524] Erblichkeit, im biologischen Sinne die Fähigkeit des belebten Stoffes, seine körperlichen und geistigen Eigenschaften in verschiedenem Umfange durch die Fortpflanzung auf seine Nachkommen zu übertragen; diese Übertragung selbst ist die Vererbung. Man unterscheidet die erhaltende oder konservative und die fortschreitende oder progressive E. Kraft jener werden ererbte, kraft dieser erworbene Eigenschaften weiter vererbt. Die E. wirkt entweder unmittelbar auf die Nachkommen der ersten Generation (auf die Kinder), oder ihre Kraft wird in regelmäßigem Wechsel (Generationswechsel) oder unregelmäßig in beliebigen langen Pausen (Atavismus) unterbrochen. – Vgl. die Schriften von Darwin, Weismann, Kassowitz (1899).

Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 1. Leipzig 1911., S. 524.
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