Erbschaftsvermächtnis

[525] Erbschaftsvermächtnis, Universalfideïkommiß, das einem Erben auferlegte Vermächtnis, die Erbschaft ganz oder zum Teil an einen andern (Fideïkommissar, Nacherben) herauszugeben, auch fideïkommissarische Substitution genannt, im Deutschen Bürgerl. Gesetzbuche Nacherbfolge.

Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 1. Leipzig 1911., S. 525.
Lizenz:
Faksimiles:
Kategorien:
Ähnliche Einträge in anderen Lexika