Expositur

[548] Expositūr (lat.), auswärtige Kommandite, Faktorei, Nebenbehörde; in der kath. Kirche eine Tochterkirche mit den Rechten einer Kirchengemeinde; Exposĭtus, der einer solchen beigegebene Seelsorger.

Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 1. Leipzig 1911., S. 548.
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