Faltboot

[557] Faltboot, Fahrzeug zur schnellen Herstellung von Übergängen über Wasserläufe, besteht aus je zwei Kaffen-(End-)stücken und einem Mittelstück; seine Konstruktion (Holzgestell mit Leinenbezug) gestattet ein fächerartiges Zusammenfalten.

Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 1. Leipzig 1911., S. 557.
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