Flugbahn

605. Flugbahn.
605. Flugbahn.

[593] Flugbahn, ballistische Linie oder Kurve, der Weg, den ein geworfener Körper oder ein Geschoß von der Mündung der Feuerwaffe bis zum Einschlagen in der Luft beschreibt; sie ist eine durch den Luftwiderstand veränderte (verkürzte) Parabel [Abb. 605].

Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 1. Leipzig 1911., S. 593.
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