Freibleibend

[617] Freibleibend, eine Klausel, die bei Anstellung einer Ware oder bei einer andern Erklärung die Haftung ablehnt, falls die andere Partei die Erklärung annimmt.

Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 1. Leipzig 1911., S. 617.
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