Generalsekretär

[661] Generalsekretär, Titel der ständigen Geschäftsführer großer gewerblicher oder landw. Vereinigungen; in Frankreich die Bureauvorsteher in den Ministerien und Präfekturen.

Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 1. Leipzig 1911., S. 661.
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