Geschmacksmuster

[673] Geschmacksmuster, Muster für Industrieerzeugnisse, deren Form lediglich dazu dient, eine Befriedigung des Geschmacks (Formensinnes) zu erzielen. Das Urheberrecht an G. ist durch Reichsgesetz vom 11. Jan. 1876 geschützt. Gegensatz: Gebrauchsmuster (s.d.).

Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 1. Leipzig 1911., S. 673.
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