Geschütz

[673] Geschütz, Feuerwaffe zum Fortschleudern von größern Geschossen, besteht aus Geschützrohr und Lafette, wozu bei den Feld-G. noch die Protze kommt. Zur Verbindung des Rohrs mit der Lafette dienen die in der Mitte des erstern vorspringenden, zylindrisch geformten Schildzapfen, die bei neuern G. erst wieder im Rohrträger ruhen. Zur Aufnahme der Zündung dient das im Rohrkörper oder im Verschluß angebrachte, gewöhnlich zylindrisch geformte Zündloch. Man unterscheidet Feld-, Gebirgs-, Belagerungs-, Festungs-, Küsten- und Schiffs-(Marine-)G., nach ihrer Konstruktion Vorderladungs- und Hinterladungs-G., glatte und gezogene G. (s. Gezogene Feuerwaffen), Kanonen, Mörser, Haubitzen, Bomben-, Schnellfeuer-, Maximkanonen, Mitrailleusen, Rohrrücklauf-G. Die Bohrung der G. heißt Seele, deren Durchmesser von Feld zu Feld Kaliber (s.d., nebst Textfigur, und Züge). Es gibt Geschützkaliber von 7 bis zu 42 cm. Man benennt die Rohre verschiedenen Kalibers entweder nach diesem in Längenmaßen (Zentimeter, Zoll) oder nach dem Gewicht des zugehörigen Geschosses (Kilogramm, Pfund), auch nach dem Rohrgewicht (wie in England in Tons). Die Länge des Rohrs wird in Kalibern angegeben (L 20, d.h. das Rohr ist 20mal so lang als das Kaliber).

Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 1. Leipzig 1911., S. 673.
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