Gewerbe

[677] Gewerbe, im allgemeinen jede Beschäftigung zum Zweck des Erwerbs, jedoch mit Ausschluß der rein wissenschaftlichen und rein künstlerischen Berufe; im besondern derjenige Teil der Produktion, der in der Formveränderung von Rohstoffen besteht, sowohl der große Fabrikbetrieb als auch die handwerksmäßige Beschäftigung des Kleingewerbes. Der Gewerbebetrieb ist in den meisten Ländern durch umfassende Gewerbegesetzgebung (in Deutschland und in Österreich durch Gewerbeordnungen, s.d.) geregelt, gewöhnlich auf Grund des Prinzips der Gewerbefreiheit (s.d.), doch ist häufig für gewisse G. eine besondere behördliche Genehmigung (Konzession) vorgeschrieben.

Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 1. Leipzig 1911., S. 677.
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