Großbetrieb

[723] Großbetrieb, jede mit großem Kapital arbeitende und in großem Maßstabe eingerichtete wirtschaftliche Unternehmung. In der deutschen Gewerbestatistik gelten als G. Betriebe mit mehr als 50 Personen. Gegensatz: Kleinbetrieb. – Vgl. Schulze-Gävernitz (1892), Sinzheimer (1893).

Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 1. Leipzig 1911., S. 723.
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