[755] Handelsregister, öffentliche, von einer richterlichen Behörde geführte Bücher über die in ihrem Bezirke befindlichen kaufmännischen Firmen und Handelsgesellschaften, sowie die sie betreffenden Vorgänge, insoweit deren [755] Verzeichnung durch das deutsche Handelsgesetzbuch (§§ 8-16) gefordert wird. – Vgl. Cohn (1901).