Handelsregister

[755] Handelsregister, öffentliche, von einer richterlichen Behörde geführte Bücher über die in ihrem Bezirke befindlichen kaufmännischen Firmen und Handelsgesellschaften, sowie die sie betreffenden Vorgänge, insoweit deren [755] Verzeichnung durch das deutsche Handelsgesetzbuch (§§ 8-16) gefordert wird. – Vgl. Cohn (1901).

Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 1. Leipzig 1911., S. 755-756.
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