Honorarprofessor

[825] Honorārprofessor, Titel verdienter außerord. Professoren, die an den ord. Professoren im Range gleichgestellt, aber ohne Sitz und Stimme in der Fakultät sind.

Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 1. Leipzig 1911., S. 825.
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