Indossamént

[857] Indossamént, Indosso (vom ital. in dorso, indosso, auf dem Rücken) oder Giro, die Übertragung der Rechte aus einem Wechsel etc. auf einen andern mittels Vermerks auf der Rückseite; indossieren, die Handlung jenes Übertragens; Indossánt, der, welcher überträgt, Indossatār, der, an den übertragen wird. Prokura-I. oder I. zum Inkasso, Übertragung der Erhebung einer Wechselsumme nur im Auftrage des Berechtigten. Blanko-I., das I., worin derjenige nicht benannt ist, auf welchen übertragen wird.

Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 1. Leipzig 1911., S. 857.
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