Inkasso

[860] Inkasso (ital.), die Erhebung, Einziehung von barem Geld, bes. auf fällige Wechsel. Inkassoindossament, Indossament zum I., s. Indossament; Inkassogeschäft, das in der Einziehung von Wechseln, Geldanweisungen, fälligen Coupons etc. für fremde Rechnung bestehende Geschäft der Banken; Inkassomandāt, der Auftrag, Geld für fremde Rechnung einzuziehen.

Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 1. Leipzig 1911., S. 860.
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