Intervenieren

[867] Intervenieren (lat.), dazwischentreten, vermitteln; in der Rechtssprache: in einen anhängigen Rechtsstreit als Nebenpartei eintreten; im Wechselverkehr: einen Wechsel zu Ehren des Ausstellers oder eines Giranten einlösen; daher Intervention, Ehrenannahme (s.d.) und Ehrenzahlung eines Wechsels; im Völkerrecht die Einmischung eines Staates in die Angelegenheiten eines andern. Interveniént, jemand, der interveniert, in einen Prozeß als Nebenpartei eintritt.

Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 1. Leipzig 1911., S. 867.
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