Kartéll

[943] Kartéll (frz. cartel), ursprünglich die Kampfordnung in den Turnierspielen; im Völkerrecht s.v.w. Vertrag; auch Übereinkunft, Bündnis, bes. zwischen polit. Parteien (Kartellparteien) zur gegenseitigen Unterstützung bei den Wahlen; in der Volkswirtschaft ist K., Syndikat oder Ring, eine Vereinigung von Firmen derselben Branche zum Zwecke, den Preis ihrer Erzeugnisse zu erhöhen oder auf einer bestimmten Höhe zu halten. Bei den Studenten ist K. das engere freundschaftliche Verhältnis mehrerer Verbindungen; auch schriftliche Herausforderung zum Zweikampf mit Angabe der Kampfbedingungen; Kartellträger, der Überbringer der Herausforderung.

Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 1. Leipzig 1911., S. 943.
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