Kirchenverfassung

[968] Kirchenverfassung, die rechtliche Organisation der Kirche als Anstalt, insbes. die Bestimmungen über Ausübung der Kirchengewalt (s.d.). Hauptformen der K.: 1) Papalsystem: der Papst übt die oberste Gewalt als absoluter Monarch; 2) Episkopalsystem: die oberste Gewalt steht bei der Gesamtheit der Bischöfe, in den prot. Kirchen bei den Fürsten als deren Nachfolgern (Territorialsystem) und im Auftrage des Fürsten bei den Konsistorien; 3) Presbyterial- und Synodalsystem: die Gemeinden verwalten sich selbst und haben Anteil an der obersten Gewalt durch Entsendung ihrer Vertreter in die Kirchensynode.

Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 1. Leipzig 1911., S. 968.
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