Konkubinat

[999] Konkubināt (lat.), wilde Ehe, das fortgesetzte häusliche Zusammenleben in außerehelicher Geschlechtsgemeinschaft; in einzelnen deutschen Staaten strafbar, wenn dadurch öffentliches Ärgernis erregt wird. Konkubīne, Beischläferin.

Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 1. Leipzig 1911., S. 999.
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