Kontieren

[1002] Kontieren, jemanden mit einem Konto belasten; kontierte Wechsel, Wechsel, deren Valuta durch Verrechnung einer Forderung des Remittenten an den Trassanten berichtigt wird. Kontierung, im Deutschen Zollverein die Kreditierung des Zolls auf ausländische Waren an Großhändler auf ein halbes Jahr gegen Sicherstellung und Abschreibung der Zollgebühr bei Wiederausfuhr oder Versendung nach Städten mit öffentlicher Niederlage; war bis 1868 auf die Meßplätze (Meß-K.) beschränkt.

Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 1. Leipzig 1911., S. 1002.
Lizenz:
Faksimiles:
Kategorien:
Ähnliche Einträge in anderen Lexika