Kontingentierung

[1003] Kontingentierung, im Finanzwesen die dauernde Festsetzung der aus einer Steuer jährlich zu ziehenden Summe der auszugebenden Banknoten, der zu produzierenden Waren (Zucker, Branntwein) etc.

Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 1. Leipzig 1911., S. 1003.
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