Kreuzverhör

[1021] Kreuzverhör (engl. Cross-examination), im engl. Prozeß die Vernehmung der Zeugen und Sachverständigen, die von einer Partei vorgeführt wurden, seitens der beiden Prozeßgegner; auch nach § 238 der Deutschen Strafprozeßordnung zulässig.

Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 1. Leipzig 1911., S. 1021.
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