Kronsyndikus

[1027] Kronsyndĭkus, in Preußen Rechtsgelehrter, der auf Verlangen der Krone über staatsrechtliche Fragen sein Gutachten abgibt; hat Sitz und Stimme im Herrenhause.

Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 1. Leipzig 1911., S. 1027.
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