Kuppelei

[1037] Kuppelei (lat. lenocinĭum), gewohnheitsmäßiges oder eigennütziges Gelegenheitschaffen zur Verübung von Unzucht, nach Deutschem Reichsstrafgesetzbuch (§§ 180, 181) mit Gefängnis bis zu 5 J., schwere K. (seitens der Eltern, Vormünder, Geistlichen, Erzieher, oder bei Anwendung von Hinterlist) mit Zuchthaus bis zu 5. J. bestraft.

Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 1. Leipzig 1911., S. 1037.
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