Landtagsmarschall

[14] Landtagsmarschall, in der frühern ständischen Verfassung der Provinzen in Preußen der Vorsitzende der Provinzialstände.

Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 2. Leipzig 1911., S. 14.
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