Landvogteien

[14] Landvogteien, im ehemal. Deutschen Reich die unmittelbar dem Kaiser unterworfenen Distrikte, die nicht die Bedeutung von Grafschaften hatten; denselben waren kaiserl. Landvögte vorgesetzt.

Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 2. Leipzig 1911., S. 14.
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