Legislation

[35] Legislation (lat.), Gesetzgebung; legislatīv, gesetzgebend; Legislative, Gesetzgebende Versammlung, Gesetzgebende Gewalt; Legislātor, Gesetzgeber; legislatōrisch, gesetzgeberisch, zur Gesetzgebung gehörig; Legislatūr, Gesetzgebung, auch Gesetzgebende Versammlung; Legislaturperiode, Zeitraum, für den die Volksvertretung gewählt wird; beträgt im Deutschen Reiche und in Preußen fünf, im österr. Reichsrat sechs Jahre.

Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 2. Leipzig 1911., S. 35.
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